Regeln für Einreise, Aufenthalt und Ausreise aus Usbekistan
Usbekistan ist offen für Touristen, doch die Regeln für Einreise, Zoll, Registrierung und Verhalten sollten sorgfältig beachtet werden. Die meisten Probleme entstehen durch einfache Dinge: der Reisepass läuft bald ab, es fehlt die Registrierung, Wertsachen sind nicht deklariert, Medikamente werden ohne Rezept mitgeführt, eine Drohne liegt ohne Genehmigung im Koffer, oder Verhalten an einem öffentlichen oder religiösen Ort wird als Ordnungsverstoß wahrgenommen.
Dieses Material dient der Reisevorbereitung. Die Normen können sich ändern, und die endgültige Entscheidung trifft der Grenz- oder Zollbeamte. Prüfen Sie vor der Abreise offizielle Quellen und deklarieren Sie alles, was nicht wie ein gewöhnlicher persönlicher Gegenstand aussieht.
Visumregime und Gültigkeitsdauer des Reisepasses
Das Visumregime hängt von Staatsangehörigkeit, Reisedauer, Passtyp und Besuchszweck ab. Für manche Länder gilt visumfreie Einreise, andere brauchen ein E-Visum oder ein Visum im Voraus. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der eigenen Seite: Visumunterstützung.
Der Reisepass muss für die gesamte Reisedauer gültig sein, besser noch einige Monate über die geplante Ausreise hinaus. Die Einreise kann verweigert werden, wenn der Pass beschädigt oder abgelaufen ist, zu wenige freie Seiten hat oder die Daten nicht mit Visum und Buchungen übereinstimmen. Prüfen Sie für Kinder das Vorhandensein eines eigenen Reisepasses und bei Bedarf die Zustimmung des zweiten Elternteils.
Welche Dokumente benötigt werden
Halten Sie in Papierform oder offline auf dem Telefon bereit:
- Reisepass mit gültigem Einreiserecht nach Usbekistan;
- Visum, E-Visa-Bestätigung oder Nachweis der visumfreien Einreise;
- Rück- oder Weiterflugticket, besonders bei einer kurzen Reise;
- Hotelbuchung, Einladung oder Adresse der aufnehmenden Seite;
- Krankenversicherung und Reiseversicherungsdokumente;
- Bestätigung der Tour, Voucher oder Reiseroute, falls über einen Reiseveranstalter gebucht;
- Dokumente für Kinder: Kopie der Geburtsurkunde, bei Bedarf Zustimmung des abwesenden Elternteils, Passdaten der Begleitpersonen;
- Rezepte und ärztliche Bescheinigungen für Medikamente;
- Zollerklärungen, Quittungen und Zertifikate für Währung, Schmuck, Antiquitäten, Kunst, Musikinstrumente und andere Wertsachen.
Zolleinfuhrregeln: was zu deklarieren ist
Der Zoll Usbekistans kontrolliert persönliches Gepäck, Währung, Wertsachen, Medikamente, Kulturgüter, Handelswaren und eingeschränkte Ausrüstung. Bei Zweifeln wählen Sie den roten Korridor und deklarieren den Gegenstand. Die Deklaration schützt Sie bei der Ausreise: Sie bestätigt, dass der Gegenstand legal eingeführt wurde.
Deklarieren Sie oder bereiten Sie vorab Dokumente vor für:
- größere Bargeldsummen, Fremdwährung, Reiseschecks und Geldinstrumente;
- Gold, Schmuck, Edelsteine, teure Uhren und Luxusgegenstände;
- Kameras, professionelle Ausrüstung, Musikinstrumente und andere teure Gegenstände, die Sie wieder ausführen möchten;
- Medikamente, besonders verschreibungspflichtige Präparate, Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel, psychotrope Substanzen und Injektionspräparate;
- Drohnen, unbemannte Fluggeräte, Funksender, Satellitentelefone, Funkgeräte und andere Hochfrequenzgeräte;
- Handelsmuster, Waren zum Weiterverkauf, viele gleiche Gegenstände, Ersatzteile, Elektronik in größerer Menge, Textilien und Accessoires über den üblichen persönlichen Gebrauch hinaus;
- Tiere, Pflanzen, Samen, Tierarzneimittel und biologische Materialien;
- Bücher, Manuskripte, Münzen, Ikonen, Teppiche, Kunstwerke und alte Gegenstände, die als Kulturgüter anerkannt werden könnten.
Verbotene und eingeschränkte Waren
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoffen, Drogen, psychotropen Substanzen ohne rechtmäßige medizinische Grundlage, extremistischen Materialien, pornografischen Materialien, Fälschungen und verdeckten Überwachungsgeräten. Eingeschränkte Kategorien können eine Genehmigung, ein Zertifikat oder eine Pflichtdeklaration erfordern.
Wichtige Kategorien:
- Waffen und Munition: Schuss- und Gaswaffen, Patronen, Waffenteile, Sprengstoffe, militärische Ausrüstung und manche Messer können verboten sein oder eine Sondergenehmigung erfordern.
- Drogen und Medikamente: Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen werden streng kontrolliert. Führen Sie Medikamente in der Originalverpackung mit Rezept mit, für starke Präparate mit einem Ärztebrief, der Wirkstoff und Dosierung angibt.
- Währung und Wertsachen: Bargeld und Wertgegenstände können eine Deklaration erfordern. Bewahren Sie die Einreisedeklaration und Quittungen bis zur Ausreise auf.
- Gold und Edelsteine: Persönlicher Schmuck ist meist unkomplizierter als Barren, Rohmaterial, ungefasste Steine oder gewerbliche Mengen. Deklarieren Sie teuren Schmuck besser, wenn Sie ihn wieder ausführen möchten.
- Handelswaren: Umfang und Menge sind wichtig. Mehrere gleiche Telefone, Kleidungspartien, Uhren, Kosmetik, Elektronik oder Souvenirs können als Handelsware gelten und Rechnungen, Verzollung und Zollzahlungen erfordern.
- Drohnen und UAVs: Gehen Sie nicht davon aus, dass eine kleine touristische Drohne automatisch erlaubt ist. UAVs können zurückgehalten werden oder eine Genehmigung der usbekischen Behörden erfordern. Prüfen Sie das vor dem Packen.
- Kommunikationsgeräte: Satellitentelefone, Funksender, professionelle Funkgeräte und spezielle Kommunikationsgeräte können eine Genehmigung erfordern.
- Spionageausrüstung: versteckte Kameras, Mikrofone, GPS-Tracker und Geräte zur verdeckten Überwachung gehören zur Hochrisikozone.
- Pornografische Materialien: gedruckte, digitale und Videomaterialien mit explizitem Inhalt können bei der Kontrolle Probleme verursachen.
- Tiere und Pflanzen: Haustiere, tierische Produkte, Pflanzen, Samen und Erde können Veterinär- oder Pflanzenschutzzertifikate erfordern und werden kontrolliert.
Ausfuhr von Wertgegenständen aus Usbekistan
Sichere Regel: Ist ein Gegenstand teuer, alt, handgefertigt, kulturell, natürlich oder ungewöhnlich, bewahren Sie die Quittung auf und klären Sie im Voraus, ob ein Ausfuhrzertifikat nötig ist. Verschieben Sie das nicht bis zum Flughafen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt:
- Teppichen, Susani, Keramik, Metallgravuren, Gemälden, Skulpturen und Handwerkserzeugnissen;
- Antiquitäten, archäologischen Gegenständen, Ikonen, Manuskripten und alten Alltagsgegenständen;
- Büchern, Karten, Gravuren, Fotografien, Münzen, Medaillen und Dokumenten mit möglichem historischem Wert;
- Musikinstrumenten und traditionellen Handwerksobjekten;
- Schmuck, Gold, Edelsteinen und teuren Uhren;
- Tieren, Pflanzen, Samen, Mineralien, Fossilien und biologischen Materialien.
Kulturgüter können ein Sachverständigengutachten und ein Ausfuhrgenehmigungsdokument erfordern. Neue Souvenirs sind meist unkomplizierter, doch Quittungen sollten aufbewahrt werden. Wurden Wertsachen bei der Einreise deklariert, bewahren Sie die abgestempelte Deklaration bis zur Ausreise auf.
Registrierung von Ausländern im Land
Ausländische Staatsangehörige müssen in der Regel eine Aufenthaltsregistrierung haben. Hotels erledigen das meist automatisch und stellen einen Registrierungsschein oder einen elektronischen Eintrag aus. In Privatwohnungen, Gästehäusern und bei Homestays muss der Gastgeber oder Unterkunftsanbieter die Registrierung über das entsprechende System vornehmen, oft E-mehmon, oder über die lokalen Migrationsbehörden.
Bewahren Sie die Registrierungsbestätigung für jede Nacht oder jede Wohnadresse auf. Bei der Ausreise können Registrierungsnachweise verlangt werden. Die Verletzung der Registrierungsfristen kann zu Bußgeldern, Verzögerungen, einem Verwaltungsverfahren, Problemen bei der Ausreise und in schweren Fällen zu Abschiebung oder Einreisebeschränkungen führen. Wechseln Sie zwischen Städten, prüfen Sie, dass jede Unterkunft die richtigen Daten registriert hat.
Was an öffentlichen Orten nicht erlaubt ist
Usbekistan ist ein säkularer Staat, doch von Touristen wird zurückhaltendes Verhalten erwartet. Vermeiden Sie Handlungen, die andere stören oder lokale Normen verletzen:
- Rauchen ist an verbotenen öffentlichen Orten untersagt, einschließlich Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichem Nahverkehr, Flugzeugen, Zügen und geschlossenen öffentlichen Räumen;
- Alkoholkonsum ist auf Straßen, in Parks, an Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen, Flugzeugen, in der Nähe religiöser Stätten und an anderen öffentlichen Orten untersagt, wo dies verboten oder eindeutig unangemessen ist;
- Schreien, laute Musik, Beleidigungen, Konfliktprovokation und Störung der öffentlichen Ordnung sind untersagt;
- Das Fotografieren von Polizei, militärischen Anlagen, Grenzposten, Kontrollpunkten und sensibler Infrastruktur ist ohne Genehmigung untersagt;
- Das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Grenzen, Flughäfen, Eisenbahnanlagen und Denkmälern ist ohne Genehmigungsprüfung untersagt;
- Denkmäler, Mosaike, Gräber, Museumsexponate und religiöse Objekte dürfen nicht berührt, erklettert oder beschädigt werden.
Verhaltensregeln an religiösen Stätten
In Moscheen, Mausoleen und aktiven Gebetsstätten sollte man sich ruhig und respektvoll verhalten. Die Kleidung sollte zurückhaltend sein: bedeckte Schultern und Knie, bei Bedarf ein Kopftuch für Frauen. Schuhe werden dort ausgezogen, wo dies verlangt wird. Folgen Sie den Anweisungen des Personals und den Hinweisschildern. Betreten Sie den Gebetsbereich während des Gottesdienstes nicht, wenn der Zutritt für Besucher nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Sprechen Sie leise, veranstalten Sie keine lauten Gruppenfotos, posieren Sie nicht spöttisch oder theatralisch, stören Sie Betende nicht. Vor dem Fotografieren von Menschen, Imamen, Ritualen und Innenräumen sollte man besser um Erlaubnis fragen. Auf Friedhöfen und in Mausoleen darf man nicht auf Gräbern sitzen, Inschriften berühren oder den Ort als Unterhaltungsfläche betrachten.
Was besser unterlassen wird
Manche Handlungen sind nicht immer ausdrücklich verboten, schaffen aber ein Risiko:
- lautes Streiten mit Polizei-, Hotel-, Transport- oder Behördenmitarbeitern;
- Scherze über Drogen, Waffen, Bomben, Drohnen oder Spionage an der Grenze und am Flughafen;
- fremde Pakete durch den Zoll transportieren;
- Antiquitäten, alte Bücher, Münzen oder Teppiche ohne Quittung kaufen;
- unbekannte Menschen ohne Erlaubnis in Großaufnahme fotografieren;
- übermäßig freizügige Kleidung in konservativen Gebieten, auf Basaren und an religiösen Stätten tragen;
- sich bei Registrierung, Genehmigungen und Zolldokumenten nur auf mündliche Versprechen verlassen.
Was erlaubt ist
In Usbekistan lässt sich entspannt reisen, wenn die Dokumente in Ordnung sind:
- in Hotels und lizenzierten Gästehäusern wohnen, die die Registrierung korrekt vornehmen;
- eine Passkopie bei sich tragen und den Reisepass selbst sicher aufbewahren;
- Wertsachen deklarieren und Quittungen aufbewahren;
- vorab Guide, Hotel oder Zoll zu ungewöhnlichen Gegenständen befragen;
- Alkohol nur in geeigneten Restaurants, Hotels oder privaten Räumen konsumieren;
- die meisten touristischen Objekte fotografieren, sofern kein Verbot besteht und niemand gestört wird;
- neue Souvenirs in vertrauenswürdigen Geschäften kaufen und Rechnungen aufbewahren.
